FIDUCIE UND INSOLVENZVERFAHREN

Das Urteil vom 25. März 2025: das Privatvermögen des Geschäftsleiters im Sog des Insolvenzverfahrens
Mit Urteil vom 25. März 2025 (RG 24/10254) hat die chambre commerciale der Cour de cassation an die harte Regel des Artikels L. 621-2 Absatz 2 des französischen Handelsgesetzbuchs (code de commerce) erinnert, die über den Verweis in Artikel L. 641-1 desselben Gesetzbuchs auch für die gerichtliche Liquidation (liquidation judiciaire) gilt: Die Erstreckung des Insolvenzverfahrens kann allein auf die Vermögensvermischung gestützt werden, ohne dass ein Verschulden des betroffenen Dritten – hier des Geschäftsleiters – vorausgesetzt wird.
In dem entschiedenen Fall hatte der gerichtlich bestellte Verwalter (mandataire judiciaire) den Geschäftsleiter verklagt, um das Verfahren auf ihn zu erstrecken, und sich dabei auf eine Vermögensvermischung infolge anormaler Finanzbeziehungen berufen.
Ziel des Liquidators war es, auf das gesamte Privatvermögen des Geschäftsleiters zugreifen zu können.
Der Sachverhalt: Erstreckung des Insolvenzverfahrens wegen Vermögensvermischung
In diesem Fall hatte der Insolvenzverwalter (mandataire judiciaire) den Geschäftsführer verklagt, um das Verfahren auf ihn zu erstrecken, und sich dabei auf eine Vermögensvermischung infolge ungewöhnlicher Finanzbeziehungen berufen.
Ziel des Liquidators war es, auf das gesamte Privatvermögen des Geschäftsführers zugreifen zu können.
Die Tatsacheninstanzen hatten, bevor ihre Entscheidung von der Cour de cassation aufgehoben wurde, angenommen, der Geschäftsführer habe kein Verschulden begangen, als er auf die ihm geschuldeten Mieten verzichtete, um die Zahlungseinstellung der Gesellschaft hinauszuzögern.
Die Cour de cassation stellt jedoch klar, dass Artikel L.621-2 des Code de commerce kein Verschulden voraussetzt. Jeder Vorgang, der eine Vermögensvermischung begründen kann, erlaubt es dem Insolvenzverwalter, den Geschäftsführer persönlich in Anspruch zu nehmen und ihn für sämtliche Schulden der Gesellschaft haften zu lassen, selbst wenn dieser Vorgang wirtschaftlich begründet und vertretbar war.
Diese Entscheidung ist lehrreich für jeden Unternehmer, der nicht dasselbe Schicksal erleiden möchte wie dieser unglückliche und schlecht beratene Geschäftsführer, der auf diese Weise die Ersparnisse und das Vermögen eines ganzen Lebens verliert.
Mit einer fiducie (französische Treuhand) wäre ihm dieses Risiko erspart geblieben. Zwar hätte er gleichwohl vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden können, doch hätte dieser selbst mit einem vollstreckbaren Titel niemals auf das Privatvermögen des Geschäftsführers zugreifen können.
Wie die fiducie (französische Treuhand) den Geschäftsführer geschützt hätte
Eine sachgerecht errichtete fiducie hätte es ihm erlaubt, sein gesamtes persönliches bewegliches und unbewegliches Vermögen in Sicherheit zu bringen und es auf völlig legalem Weg vollständig unpfändbar zu machen.
Ergänzend ist hierzu anzumerken, dass die Erstreckung des Insolvenzverfahrens auf den Geschäftsführer auch europäisch oder international wirken kann, indem im betreffenden Land die Anerkennung der Entscheidung beantragt wird
So kann etwa der Leiter einer französischen Gesellschaft mit Vermögenswerten im Vereinigten Königreich, in Luxemburg und in China, der die spanische Staatsangehörigkeit besitzt und in Italien ansässig ist,
auf der Grundlage einer einzigen Gerichtsentscheidung in all diesen Ländern die Pfändung seines Vermögens hinnehmen müssen.
Verfügt derselbe Unternehmensleiter dagegen über eine fiducie (französische Treuhand), in die er seine Vermögenswerte zuvor eingebracht hat, kann trotz des Urteils, mit dem das Verfahren auf ihn erstreckt wird, nirgends darauf zugegriffen werden; er kann sie weiterhin für sich und seine Familie nutzen.
Unter anderem aus diesem Grund sorgen die Leiter großer Unternehmen und ihre Manager ausnahmslos dafür, solche Strukturen einzurichten, bevor sie Ämter von derartigem Gewicht übernehmen.
Diese jüngere Entscheidung der Cour de cassation bringt nichts Neues, ist aber eine nützliche und wichtige Erinnerung an die ständige Rechtsprechung zu dieser Frage und an das gewaltige Risiko, das auf jedem Unternehmensleiter und jedem Unternehmer lastet.
Der Vollständigkeit halber sei im Übrigen daran erinnert, dass die fiducie nicht nur die Aktiva und das Vermögen des Unternehmensleiters schützt, sondern auch die der Gesellschaft: In eine fiducie eingebrachte Güter entziehen sich Insolvenzverfahren und jedem Sanierungsplan vollständig, was gegenüber den Gläubigern eine überaus wirksame Verhandlungsposition schafft, um die Schulden ganz oder teilweise zu senken und/oder zum Erlöschen zu bringen.
John D. Rockefeller hatte dies bereits vor über einem Jahrhundert erkannt, mit dem berühmt gewordenen Satz „Nichts besitzen, alles kontrollieren“.
Genau darin liegt der Zweck der fiducie (französische Treuhand).
Häufige Fragen zur fiducie (französische Treuhand) und zu Insolvenzverfahren
Schützt die fiducie Vermögenswerte im Insolvenzfall?
Ja. Die in die fiducie übertragenen Güter bilden ein Zweckvermögen, das von dem des Treugebers getrennt ist. Grundsätzlich werden sie von einem gegen ihn eröffneten Insolvenzverfahren nicht erfasst, es sei denn, es liegt eine Gläubigerbenachteiligung vor oder die fiducie wurde in der période suspecte (Anfechtungszeitraum vor der Verfahrenseröffnung) errichtet.
Was ist eine fiducie-sûreté?
Die fiducie-sûreté ist eine Sicherheit, bei der ein Schuldner einen Vermögenswert zur Besicherung seiner Schuld auf einen Treuhänder überträgt. Sie ist besonders wirksam, weil der Gläubiger ein ausschließliches Recht an dem Vermögenswert erhält, selbst im Insolvenzverfahren.
Kann die fiducie von einem Insolvenzverwalter angefochten werden?
Das ist möglich, wenn sie in Benachteiligungsabsicht gegenüber den Gläubigern oder während der période suspecte vor der Zahlungseinstellung geschlossen wurde. Außerhalb dieser Fälle bleibt die ordnungsgemäß errichtete fiducie gegenüber dem Verfahren wirksam.
Worin unterscheiden sich fiducie-sûreté und Hypothek?
Anders als die Hypothek überträgt die fiducie-sûreté das Eigentum an dem Vermögenswert auf den Treuhänder. Das verschafft dem Gläubiger einen verstärkten Schutz und eine schnellere Verwertung, ohne Konkurrenz anderer Gläubiger an dem treuhänderisch gehaltenen Vermögenswert.
Wann sollte eine fiducie-sûreté errichtet werden?
Idealerweise bei der Strukturierung einer Finanzierung, lange vor dem Auftreten von Schwierigkeiten, um einen Darlehensgeber abzusichern oder einen strategischen Vermögenswert zu schützen. Wird sie zu spät errichtet, droht ihre Nichtigkeit wegen der période suspecte.
Das Haus Harlington seit
2006