Regulatorische Informationen

Informationsunterlagen:

Jede Zeichnung durch eine fiducie (französische Treuhand) in einer Sicav oder in einem Produkt darf erst nach Kenntnisnahme der geltenden aufsichtsrechtlichen Unterlagen erfolgen. Maßgeblich sind der Prospekt und das Basisinformationsblatt (BIB) jedes Teilfonds, der von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) oder von der Aufsichtsbehörde des Landes, in dem das Vehikel errichtet ist, zugelassen und/oder gebilligt wurde. Die Anlage in Finanzinstrumente ist mit dem Risiko eines Kapitalverlusts verbunden. Der Wert einer Sicav spiegelt den Wert der gehaltenen Titel und Vermögenswerte wider, die den Schwankungen der Börsen unterliegen. Anlagen in eine Sicav sind nicht kapitalgarantiert.