FIDUCIE UND LEBENSVERSICHERUNG

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Fiducie (französische Treuhand) oder Lebensversicherung : Worin liegen die Unterschiede ?

Um die Funktionsweise der fiducie zu verstehen, liegt der Vergleich mit der Lebensversicherung nahe: In beiden Fällen geht Eigentum vom Treugeber – in der Lebensversicherung vom Versicherungsnehmer – auf den Treuhänder bzw. den Versicherer über, und sowohl der Versicherungs- als auch der Treuhandvertrag benennt einen oder mehrere Begünstigte.

Jenseits dieser Ähnlichkeit sind die beiden Rechtsinstitute jedoch grundlegend verschieden.

Die – ausschließlich finanziellen – Vorteile der Lebensversicherung sind bekannt: Steuerfreibetrag und, unter bestimmten Voraussetzungen, Herausnahme der Vermögenswerte aus dem Nachlass. Der Unterschied zwischen beiden Regelungen erschließt sich jedoch am besten über die zahlreichen Nachteile der Lebensversicherung. Denn die fiducie übernimmt deren Vorteile, ohne deren Nachteile zu teilen, und fügt eigene, weit darüber hinausgehende Vorzüge hinzu.

Die Nachteile der Lebensversicherung

1. Vollständiger Rückkauf = Beendigung des Vertrags

Bei einer Lebensversicherung sind Entnahmen jederzeit möglich, die Mittel sind nie gesperrt. Der vollständige Rückkauf führt allerdings automatisch zur Auflösung des Lebensversicherungsvertrags. Der Vorgang ist kostenlos, doch Sie verlieren damit das steuerliche Alter, das der Vertrag bereits erreicht hat.

Vor einem vollständigen Rückkauf empfehlen wir Ihnen, zunächst das Datum des Vertragsabschlusses zu prüfen. Liegt der Abschluss des Vertrags mehr als 8 Jahre zurück, kommen Ihnen die steuerlichen Vorteile in vollem Umfang zugute. Andernfalls unterliegt der Rückkauf der Besteuerung.

2. Die Lebensversicherung lässt sich nicht übertragen

Einen Lebensversicherungsvertrag auf ein anderes Institut zu übertragen, ist nicht möglich. Um die Bank oder die Versicherungsgesellschaft zu wechseln, müssen Sie zunächst Ihren bestehenden Vertrag auflösen, um beim neuen Institut einen neuen abzuschließen. Mit anderen Worten: Sie verlieren die steuerlichen Vorteile, die sich aus der bisherigen Laufzeit Ihres Vertrages ergeben – es sei denn, die Übertragung erfolgt nach acht Jahren Haltedauer.

Gut zu wissen: Seit der loi Pacte aus dem Jahr 2019 lässt sich eine Lebensversicherung übertragen, sofern die Verwaltung beim selben Versicherer verbleibt, und zwar selbst dann, wenn unterschiedliche Einrichtungen oder Banken beteiligt sind.

Zudem erlaubt der amendement Fourgous die Übertragung eines Lebensversicherungsvertrags mit einem einzigen Träger (mono support) auf einen Vertrag mit mehreren Trägern (multisupport), ohne dass die bereits erreichte steuerliche Haltedauer verloren geht. Allerdings entfällt die Kapitalgarantie, denn in einem multisupport-Vertrag müssen mindestens 20 % in fondsgebundene Anlagen (unités de compte) investiert sein. Sie müssen sämtliche Guthaben übertragen, und vor allem muss die Übertragung innerhalb desselben Instituts erfolgen.

3. Vorsicht: Die Gebühren summieren sich

Die finanzielle Wertentwicklung von Anlagen wie der Lebensversicherung hängt von der Strategie ab, aber auch von den anfallenden Gebühren. Wenn Sie sich mit den Erträgen der

vorangegangenen Geschäftsjahre befassen, müssen Sie zwischen Brutto- und Nettorendite unterscheiden. Gebühren schmälern die Verzinsung und können sich über die gesamte Laufzeit des Vertrags summieren:

  • Abschlussgebühren, die bei Vertragsabschluss erhoben werden;
  • Einzahlungsgebühren bei jeder Einzahlung;
  • Umschichtungsgebühren, wenn Sie Ihr Anlageportfolio ändern;
  • Gebühren für die delegierte Verwaltung, die von der Gesellschaft erhoben werden, der Sie die Verwaltung Ihrer Anlagen anvertrauen;

Die Tarife unterscheiden sich allerdings je nach Anbieter und Art der Anlage. Einige Fintechs bieten in der Regel die niedrigsten Gebühren und erheben keine laufenden Betriebskosten. Sie setzen zudem bevorzugt auf deutlich günstigere ETF-Anlagen.

4. Die Grenzen der steuerlichen Behandlung der Lebensversicherung

Die beliebteste Geldanlage der Franzosen ist darauf angelegt, die Versicherungsnehmer dazu zu bewegen, ihre Ersparnisse langfristig zu binden. Die steuerliche Begünstigung ist daher für Erträge optimal, die nach acht Jahren entnommen werden. Bei einem Rückkauf vor dieser bekannten Schwelle fällt die Besteuerung dagegen höher aus (ausgenommen Prämien, die vor dem 26. September 1997 eingezahlt wurden und steuerbefreit sind).

Satz der französischen Pauschalbesteuerung: prélèvement forfaitaire libératoire (PFL) oder prélèvement forfaitaire unique (PFU)

Einzahlungen Laufzeit des Vertrags
Unter 4 Jahren 4 bis 8 Jahre Ab 8 Jahren
zwischen dem 26. September 1997 und dem 26. September 2017 (PLF) 35 % 15 % 7,5 %
nach dem 26. September 2017 (PFU) 12,8 % 7,5 % auf den Vertragswert unter 150 000 €
12,8 % auf den Vertragswert über 150 000 €

Unabhängig von Zeitpunkten und Beträgen gilt: Die Erträge unterliegen den Sozialabgaben (17,8 %). Zu erinnern ist allerdings an den jährlichen Pauschalfreibetrag der Finanzverwaltung von 4.600 Euro für Alleinstehende und 9.200 Euro für verheiratete oder durch einen PACS (französische eingetragene Partnerschaft) verbundene Paare.

5. Vermögensübertragung: geringere Vorteile für nach dem 70. Geburtstag eingezahlte Prämien

Die Lebensversicherung ist ein attraktives Instrument, um Vermögen an Begünstigte weiterzugeben. Als Versicherungsnehmer müssen Sie jedoch besonders auf Ihr Alter zum Zeitpunkt der Prämienzahlung achten.

Nehmen wir einen nach dem 20. November 1991 abgeschlossenen Vertrag. Im Todesfall steht den Begünstigten für Prämien, die nach dem 70. Lebensjahr eingezahlt wurden, ein pauschaler Freibetrag von höchstens 30.500 Euro zu (gegenüber 152.500 Euro für Prämien, die vor dem 70. Lebensjahr eingezahlt wurden). Schlimmer noch: Dieser Betrag gilt für alle Begünstigten gemeinsam, während der Freibetrag für vor dem 70. Lebensjahr eingezahlte Prämien jedem einzelnen Berechtigten zusteht.

Fazit: Es ist besser, die Prämien vor dem 70. Geburtstag einzuzahlen!

6. Renditen, die nicht immer überzeugen

Die Erträge der Lebensversicherung sind in den vergangenen Jahren tendenziell gesunken, weil die Renditen der Staatsanleihen zurückgegangen sind, und liegen inzwischen sogar unter der Inflationsschwelle. Tatsächlich handelt es sich um einen Schereneffekt: Einerseits erschöpft sich die Verzinsung der kapitalgarantierten Euro-Fonds in einem schwierigen Finanzumfeld, andererseits steigen die Verbraucherpreise infolge verschiedener internationaler Ereignisse (Pandemie, geopolitischer Konflikt, wirtschaftliche Spannungen usw.).

Deshalb lohnt es sich, das Vermögen zu streuen und auf die fondsgebundenen Anlagen (unités de compte) der Lebensversicherungsverträge zu setzen, um der gutgeschriebenen Rendite bei langfristiger Verwaltung wieder Luft zu verschaffen. Manche Verträge erzielen im Übrigen weiterhin deutlich bessere Ergebnisse als die Zinssätze regulierter Sparbücher wie des Livret A.

Für 100 € bei jährlicher Wiederanlage der Erträge
Dow Jones (Dividenden reinvestiert)CAC 40 (Dividenden reinvestiert)SCPIEuro-Fonds
100200300400500200920102011201220132014201520162017201820192020414243177132

Quelle: Harlington. Basis 100 im Jahr 2009, Erträge jährlich wiederangelegt.

Die Zuflüsse sind mit der Krise gesunken, der Anteil der fondsgebundenen Anlagen bleibt jedoch hoch (in Mrd. €)
Gesamt (Euro-Fonds + fondsgebundene Anlagen)Fondsgebundene Anlagen
12.82.9APRIL201911.62.8MAI201912.23.2JUNI201913.43.2JULI201910.22.2AUG2019123.7SEPT201912.13.9OKT201911.14.1NOV201911.84.8DEZ201911.84JAN202011.24.4FEB202093.2MÄRZ20206.42.1APRIL2020

Quelle: Harlington. Nettozuflüsse Lebensversicherung, in Milliarden Euro.

Beachten Sie jedoch: Zwar garantieren die fonds en euros (kapitalgarantierte Euro-Fonds) Ihr Kapital, bei den unités de compte (fondsgebundene Anlageeinheiten, UC) ist dies nicht der Fall. Diese Anlagevehikel bestehen aus Anteilen an Aktien, Anleihen oder Fonds, deren Wert je nach Angebot und Nachfrage an den Märkten schwankt. Das Risiko eines Kapitalverlusts ist bei den UC daher durchaus real.

7. Die Begünstigtenklausel richtig formulieren

Im Todesfall wird das Geld an die im Lebensversicherungsvertrag benannten Begünstigten ausgezahlt. Sie müssen die Bezugsklausel des Vertrags daher sorgfältig ausfüllen und die Berechtigten genau bezeichnen. Was geschieht, wenn Ihnen dabei ein Fehler unterläuft?

  • Das Geld kann an eine Person fließen, die Sie nicht als Begünstigten vorgesehen hatten;
  • Fehlen Begünstigte, fällt die Todesfallleistung in den Nachlass zurück, der höher besteuert wird (Erbschaftsteuer);
  • Die Standardklausel folgt einer festen Rangfolge (Ehegatte, Abkömmlinge, Erben);
  • Der Vertrag kann nachrichtenlos werden, wenn der Versicherer die Begünstigten nicht ausfindig machen kann.


Die Begünstigten über das Bestehen des Lebensversicherungsvertrags zu informieren, mag sinnvoll erscheinen, um zu verhindern, dass er nachrichtenlos wird. Vorsicht ist jedoch geboten: Nimmt einer von ihnen die Bezugsberechtigung förmlich an, verlieren Sie jeden Spielraum, die Klausel zu ändern oder den Vertrag zurückzukaufen. Jede Änderung bedarf dann seiner vorherigen Zustimmung, was bei Unstimmigkeiten viel Ärger bereiten kann.

8. Lebensversicherung: wenn sich die Justiz einschaltet

Im Todesfall können sich einzelne Erben benachteiligt fühlen und die Gerichte anrufen. Diese prüfen dann, ob Sie die Summe der eingezahlten Prämien im Verhältnis zu Ihren Vermögensverhältnissen bewusst überhöht haben.

Bei offenkundigem Missbrauch, der einer Entziehung eines großen Teils des Nachlasses über die Lebensversicherung gleichkommt, darf das Gericht die Summe ganz oder teilweise wieder dem Nachlass zurechnen.

Die Lebensversicherung ist theoretisch dem Zugriff Dritter entzogen. Gleichwohl können der Staat, die Finanzverwaltung oder private Gläubiger in bestimmten Fällen entsprechende Verfahren einleiten. Das gilt etwa dann, wenn Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt haben, um Ihre Schulden nicht zu begleichen, indem Sie die Einzahlungen auf Ihre Lebensversicherung missbräuchlich überhöht haben.

Zur Pfändung der Lebensversicherung kann es auch kommen, wenn das Gericht die Herkunft der Mittel für zweifelhaft hält (Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung).

Fazit: Die Unpfändbarkeit ist nur eine Fiktion.

9. Weniger Flexibilität bei einem Gruppenvertrag

Am Markt werden zwei Arten von Lebensversicherungsverträgen angeboten: der Einzelvertrag, bei dem Sie unmittelbar mit dem Versicherer in Beziehung stehen, und der Gruppenvertrag, der zwischen dem Versicherer und einer juristischen Person (Bank, Verein usw.) geschlossen wird.

Dieser Vermittler tritt als Vertriebsstelle auf. Das ist keineswegs nebensächlich, denn er ist berechtigt, die Vertragsbedingungen zu ändern. Sie haben dabei kein Mitspracherecht – anders als beim Einzelvertrag, bei dem Ihre Zustimmung erforderlich ist.

Achten Sie daher auf diese Besonderheit des Gruppenvertrags in der Lebensversicherung: Er lässt deutlich weniger Verhandlungsspielraum.

Dieses Sparprodukt bietet zwar zahlreiche Vorteile, doch kennen Sie nun auch die wenigen Nachteile der Lebensversicherung. Unüberwindbar sind sie keineswegs: Sie müssen lediglich einige Empfehlungen beachten, um Ihre Steuerlast zu optimieren und Ihre Vermögensnachfolge erfolgreich zu regeln.

10. Die rechtliche Ausgestaltung des Vertrags zugunsten Dritter

Schließlich ist zu betonen, dass die Lebensversicherung französischen Rechts (assurance vie) ein rein nationales Rechtsinstitut ist, das in anderen Ländern, etwa in Asien, nicht zwangsläufig eine Entsprechung findet.

Diese Rechtsordnungen behandeln die Lebensversicherung daher als Vertrag zugunsten Dritter und gewähren ihr nicht zwangsläufig dieselben Vorteile wie Frankreich.

Ein erhebliches Problem kann daher entstehen, wenn Sie Begünstigte benennen (Ihre Kinder), die zwischenzeitlich ins Ausland ziehen und sich dort niederlassen. So kann es geschehen, dass sie bei der Auszahlung dieser Beträge – neben anderen Schwierigkeiten – hoch besteuert werden.

11. Umschichtungsgebühren und kostenpflichtige Optionen: der Preis der Flexibilität

Wer die Aufteilung zwischen den Anlageträgern ändert oder bestimmte Optionen aktiviert, etwa die automatische Sicherung von Kursgewinnen oder das schrittweise Investieren, zahlt häufig Umschichtungs- oder Optionsgebühren in der Größenordnung von 0,5 bis 1 %. Manche Verträge gewähren ein bis zwei kostenlose Umschichtungen pro Jahr, viele berechnen sie jedoch schon ab der ersten Transaktion. Die gesteuerte Verwaltung (gestion pilotée) verursacht zusätzlich Kosten von 0,2 bis 0,5 % pro Jahr, die zu denen des Vertrags hinzukommen.

Kosten der Rechnungseinheiten: die unsichtbaren Gebühren

Die Anlageträger (OGAW, ETF, SCPI…) haben ihre eigenen internen Verwaltungsgebühren, mitunter 2 bis 3 % pro Jahr, vor allem bei aktiv verwalteten oder thematischen Fonds. Im Vertrag sind diese Gebühren oft nicht sichtbar, weil sie unmittelbar von der ausgewiesenen Wertentwicklung abgezogen werden. Ein Fonds, der +4 % ausweist, kann tatsächlich +6 % erwirtschaftet haben, von denen 2 % intern als Gebühren einbehalten wurden.

Diese mangelnde Transparenz hindert den Sparer daran, genau zu beziffern, was er zahlt.

Doppelte Gebühren: der Kaskadeneffekt

Bei vielen Verträgen erhebt zunächst der Versicherer seine Gebühren, anschließend der Verwalter der fondsgebundenen Anlageeinheiten (unités de compte, UC) seine eigenen. Diese doppelte Gebührenschicht kann bei bestimmten wenig wettbewerbsfähigen UC zu Gesamtkosten von über 3 %/Jahr führen. Häufig tritt dies bei Bankverträgen auf, bei denen die unités de compte demselben Konzern angehören wie der Versicherer, sodass konzerninterne Bestandsprovisionen entstehen.

Ein Rechenbeispiel: durchschnittlich 1,5 Renditepunkte Verlust pro Jahr

Nehmen wir einen Vertrag mit 1 % Verwaltungsgebühren auf fondsgebundene Anlagen (unités de compte) und einen Aktienfonds mit 1,8 % internen Kosten. Insgesamt: 2,8 % Gebühren pro Jahr. Liefert der Markt eine Bruttoperformance von 6 %, sinkt die Nettorendite für den Sparer auf 3,2 %. Über 15 Jahre summiert sich der Fehlbetrag bei einem Anfangskapital von 50 000 € auf mehr als 20 000 €. Die Gebühren sind daher ein zentraler Punkt, gerade auf lange Sicht.

Praktischer Hinweis: Wo lassen sich die Kosten eines Vertrags nachlesen und vergleichen?

Die Kosten müssen in den aufsichtsrechtlichen Unterlagen ausgewiesen sein, die bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Das DIC (Document d’Information Clé, das Basisinformationsblatt) für jede Anlageeinheit sowie die Verbraucherinformation zum Vertrag nennen die geltenden Kostensätze. Seit 2022 müssen die Versicherer zudem eine vollständige Übersicht der Gesamtkosten je Vertrag auf ihrer Website veröffentlichen. Schließlich bieten die Website der ACPR (der französischen Aufsichtsbehörde) und Good Value for Money unabhängige Vergleiche, mit denen sich prüfen lässt, wie wettbewerbsfähig ein Vertrag ist.

Rendite und Kaufkraft: eine Wertentwicklung, die zu relativieren ist

Die Lebensversicherung gilt vielfach als langfristig rentable Anlage. Tatsächlich ist ihre Wertentwicklung differenzierter zu betrachten. Hinter der Sicherheit des Euro-Fonds und dem Ertragspotenzial der fondsgebundenen Anlagen (unités de compte) stehen mehrere Bremsen, die die reale Rendite des Sparers schmälern. Diese Bremsen wiegen umso schwerer, als sie kaum sichtbar oder kaum verstanden werden: die Inflation, die ungleiche Verteilung der Überschüsse und der Mangel an Informationen über die Reserven, die die Versicherer bilden.

Euro-Fonds: eine Nettorendite häufig unterhalb der Inflation

Der Euro-Fonds bleibt eine tragende Säule der Verträge, geschätzt wegen seiner Kapitalgarantie. Seine reale Nettorendite ist in den vergangenen Jahren jedoch deutlich negativ geworden. 2023 warfen die Euro-Fonds im Durchschnitt 2,5 % ab, während die Inflation über 4,5 % lag. Die Folge: ein Kaufkraftverlust, auch wenn das nominale Kapital unangetastet bleibt. Diese negative Realrendite hat zwei Ursachen: eine überwiegend auf Anleihen gestützte Verwaltung in einem Umfeld dauerhaft niedriger Zinsen und nicht reduzierbare Verwaltungskosten.

Unités de compte (fondsgebundene Anlagen): ungewisse Rendite, Kapital im Risiko

Fondsgebundene Anlagen (UC) eröffnen höhere Ertragschancen, bieten aber weder eine Kapital- noch eine Renditegarantie. In Aufschwungphasen können sie sehr gute Ergebnisse erzielen, setzen den Sparer jedoch Schwankungen aus, die psychologisch mitunter schwer auszuhalten sind. Marktrückgänge können abrupt ausfallen und zu Rückkäufen im ungünstigsten Moment verleiten. Dieses Risiko wird nicht immer ausreichend erläutert, obwohl es der wesentliche Renditetreiber der Multisupport-Verträge ist.

Ungleiche Renditen je nach Vertrag: der Bonus für Neuverträge

Die gutgeschriebenen Renditen fallen unterschiedlich aus, selbst bei ein und demselben Versicherer. Ältere Verträge werden häufig schlechter verzinst als neue. Der Grund liegt in der Regulierung: Der Versicherer darf die jüngsten Euro-Fonds höher verzinsen, oft aus Vertriebsgründen. Das Ergebnis: Zwei Sparer beim selben Versicherer, aber mit unterschiedlichen Verträgen, können auf denselben Fondstyp eine um einen Prozentpunkt abweichende Rendite erhalten. Diese Ungleichbehandlung ist zulässig, wird bei Vertragsabschluss aber selten erläutert.

Die PPB: eine Rückstellung, die nicht immer weitergegeben wird

Die Provision pour Participation aux Bénéfices (PPB, Rückstellung für Überschussbeteiligung) ist eine vom Versicherer gebildete Rücklage, die aus den nicht sofort weitergegebenen Erträgen gespeist wird. Sie soll den Versicherungsnehmern binnen acht Jahren zugeteilt werden. In der Praxis fällt ihre Verwendung sehr ungleich aus: Manche Verträge profitieren davon wenig oder gar nicht, denn der Versicherer hat bei der Verteilung einen weiten Spielraum. Dabei ist diese

Rücklage gewaltig: nach Angaben der Banque de France mehr als 70 Milliarden Euro. Für viele Sparer ist sie ein zu wenig genutzter Renditehebel.

Nicht beanspruchte Verträge: eine Wertentwicklung, die durch Nachrichtenlosigkeit zunichtegemacht wird

Jahr für Jahr bleiben Lebensversicherungsguthaben in Milliardenhöhe von den Begünstigten unbeansprucht, oft aus Unkenntnis oder weil der Vertrag schlicht in Vergessenheit geraten ist. Diese als „en déshérence“ (nachrichtenlos) geltenden Verträge gehen nach zehn Jahren auf die Caisse des Dépôts über und sind nach dreißig Jahren endgültig verloren. Das Problem betrifft keineswegs nur die anderen: ein unzureichend informierter Begünstigter, ein nicht auffindbarer Vertrag – und die über die Jahre erwirtschaftete Rendite kommt niemandem zugute. Die ACPR beziffert die mangels Geltendmachung nicht ausgezahlten Beträge nach wie vor auf über fünf Milliarden Euro.

Wenig bekannter Kniff: So prüfen Sie die PPB (Rückstellung für Überschussbeteiligung) Ihres Vertrags

Die PPB (Rückstellung für die Überschussbeteiligung) wird im jährlichen Geschäftsbericht zu Ihrem Vertrag ausgewiesen, mitunter auch in den Unterlagen auf der Website des Versicherers. Zu suchen ist der Anteil der PPB, der dem betreffenden Vertrag zugewiesen wurde, sowie dessen Entwicklung über mehrere Jahre. Ob Sie davon profitieren, können Sie unmittelbar bei Ihrem Berater erfragen oder eine Aufschlüsselung der bisherigen Renditen verlangen. Auf diese Transparenz haben Sie ein Recht. Schließlich untersuchen Vergleichsportale wie Good Value for Money, wie gut die Überschüsse je Vertrag weitergegeben werden. Das ist ein wertvoller Anhaltspunkt, um zu beurteilen, wie fair ein Vertrag tatsächlich ist.

Besteuerung: echte Vorteile… aber an Bedingungen geknüpft

Eines der am häufigsten vorgebrachten Argumente für die Lebensversicherung ist ihr günstiges Steuerregime. Das trifft zu, aber nur unter Bedingungen. Diese Vorteile treten weder sofort ein noch sind sie auf Dauer gesichert. Sie hängen von der Haltedauer des Vertrags, vom Zeitpunkt und von der Höhe der Einzahlungen und sogar von der Gesetzeslage ab. Wer beim Sparen auf die Besteuerung setzt, muss deren Grenzen genau kennen, um Enttäuschungen zu vermeiden – insbesondere bei einer vorzeitigen Entnahme oder bei einer Reform.

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Vorteile, die erst nach acht Jahren greifen

Steuerlich lohnen sich Rückkäufe erst ab dem 9. Jahr. Davor werden die entnommenen Gewinne mit dem PFU (der französischen Pauschalsteuer) von 12,8 % zuzüglich 17,2 % Sozialabgaben belastet, also mit insgesamt 30 %. Nach acht Jahren sinkt der Satz auf 7,5 % für einen Teil der Gewinne, allerdings nur, wenn die eingezahlten Prämien unter 150 000 € bleiben. Dieser Satz greift erst nach einem jährlichen Freibetrag von 4 600 € (oder 9 200 € für gemeinsam veranlagte Paare). In der Praxis heißt das: Bis zu einer bestimmten Grenze bleiben die Gewinne steuerfrei, doch dieser Vorteil stellt sich erst mit der Zeit ein.

Vor Ablauf von acht Jahren steuerlich wenig vorteilhaft

In den ersten acht Jahren bietet die Lebensversicherung gegenüber dem PEA (Steuerbefreiung nach 5 Jahren) oder dem PER (steuerlicher Abzug der eingezahlten Beträge, je nach Ihrem Grenzsteuersatz) keinen besonderen Vorteil. Sie ist damit ein Produkt mit langem Anlagehorizont, das für kurz- oder mittelfristige Vorhaben nicht in Betracht kommt. Ein zu früher Ausstieg schmälert zwangsläufig die Nettorendite.

Bei einer Entnahme: zwei Wege, dieselbe Gesamtbelastung

Wenn Sie einen Rückkauf vornehmen (Teil- oder Vollentnahme), werden nur die Erträge besteuert, nicht die ursprünglich eingezahlten Beträge. Sie haben die Wahl zwischen zwei Besteuerungsarten :

  • Der PFU (Prélèvement Forfaitaire Unique, pauschale Abgeltungsteuer) : 12,8 % (oder 7,5 % nach 8 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen), zuzüglich 17,2 % Sozialabgaben, die an der Quelle einbehalten werden.
  • Die Einkommensteuer (impôt sur le revenu, IR) : zu Ihrem Grenzsteuersatz (TMI), häufig teurer, es sei denn, Sie sind niedrig besteuert.

In jedem Fall sind auf die Erträge des Euro-Fonds Jahr für Jahr Sozialabgaben zu entrichten.

Ein steuerlicher Rahmen, der sich ändern kann

Die Besteuerung der Lebensversicherung wurde bereits mehrfach geändert (Wegfall der vollständigen Steuerbefreiung vor 1998, Einführung des PFU, der französischen Pauschalsteuer, im Jahr 2018, veränderte Besteuerungsschwellen…). Altverträge genießen nicht in jedem Fall Bestandsschutz: Die neuen Regeln gelten häufig für Einzahlungen nach der Reform, sodass selbst ein alter Vertrag seine Vorteile teilweise verlieren kann, wenn Sie ihn weiter besparen. Dieses Risiko bleibt moderat, ist aber real und muss in jede langfristige Strategie einbezogen werden.

Verfügbarkeit der Mittel: weder sofort noch uneingeschränkt

Die Lebensversicherung wird häufig als Anlage dargestellt, über die man „jederzeit verfügen kann“. Rechtlich trifft das zu: Anders als beim PER (französischer Altersvorsorgeplan) besteht keine gesetzliche Sperrfrist. In der Praxis ist die Verfügbarkeit jedoch nur eingeschränkt gegeben, mitunter mit Verzögerungen verbunden und vor allem mit erheblichen Ausnahmen behaftet. Hinzu kommt, dass sich diese Flexibilität gegen den Sparer wenden kann, wenn er überstürzt handelt.

Je nach Versicherer unterschiedliche Rückkauffristen

Ein Rückkauf, auch ein teilweiser, erfolgt nicht sofort. Der Code des assurances (das französische Versicherungsgesetzbuch) räumt dem Versicherer bis zu zwei Monate für die Auszahlung ein; in der Praxis reichen die Fristen bei den reaktionsschnellsten Verträgen von 48 Stunden bis zu 10 Arbeitstagen. Ausschlaggebend sind der Abschlussweg (online oder nicht), der gewählte Anlageträger und die Reaktionsfähigkeit des Kundendienstes. Ein Rückkauf, der an einem Freitag auf nicht börsennotierte Rechnungseinheiten veranlasst wird, kann daher mehr als eine Woche dauern.

Bei bestimmten Anlageträgern ist das Ersparte zeitweise nicht verfügbar

Selbst innerhalb eines Vertrags mit mehreren Anlageträgern (contrat multisupport) sind nicht alle Träger gleich liquide. Anlagen in SCPI (französische Immobilienfonds), FCPR (Private Equity) oder anderen alternativen Vermögenswerten können Strafzahlungen bei vorzeitigem Ausstieg nach sich ziehen oder sogar vorübergehend gesperrt sein, wenn der Träger nur begrenzt liquide ist. Diese Einschränkungen sind vertraglich geregelt, werden bei Vertragsschluss aber häufig übersehen. Es ist daher unerlässlich, die für jede Rechnungseinheit geltenden Rücknahmebedingungen genau zu lesen.

Eine Flexibilität, die sich gegen den Sparer wenden kann

Eine Lebensversicherung ist kein Wertpapierdepot. Die Möglichkeit eines jederzeitigen Rückkaufs verleitet manche Sparer jedoch zu übereiltem Handeln. Bei einem Markteinbruch kann es verlockend sein, sein Geld abzuziehen, „um Schlimmeres zu vermeiden“. Diese emotionale Entscheidung schreibt den Verlust jedoch fest, statt dem Portfolio Zeit zur Erholung zu lassen. Ebenso kann ein Rückkauf aus einem nicht eingeplanten Geldbedarf zu einer ungünstigen Besteuerung führen oder zu einem ungünstigen Zeitpunkt erfolgen.

Verhaltensbezogener Rat: die Strategie von Anfang an abstecken

Bevor Sie in eine Lebensversicherung investieren, sollten Sie Ihr Ziel klar bestimmen (Altersvorsorge, Vermögensübertragung, ein konkretes Vorhaben) und Ihren Mindestanlagehorizont festlegen. Anschließend gilt es, die Ersparnisse aufzuteilen: ein jederzeit verfügbarer Teil auf einem Sparbuch oder Girokonto, ein weiterer langfristig in der Lebensversicherung. Dieser Rahmen hilft Ihnen, der Versuchung überstürzter Rückkäufe zu widerstehen. Regelmäßige Einzahlungen, vorausschauende Planung des Bedarfs und die Streuung der Anlagen sind der beste Schutz vor impulsiven Entscheidungen.

Komplexe, schwer verständliche Verträge

Die moderne Lebensversicherung lässt große Freiheit bei der Wahl der Anlageträger, der Verwaltungsform und der Optionen. Diese Freiheit geht jedoch mit einer wachsenden Komplexität einher, die dem Sparer das Verständnis seines Vertrags erschwert. Zwischen technischen Unterlagen, einer Überzahl an Anlageträgern und wenig aussagekräftigen Überwachungsinstrumenten wird es schwierig, fundierte Entscheidungen zu treffen – zumal ohne fachliche Begleitung.

Ein unüberschaubares Angebot an Anlageträgern, das sich kaum analysieren lässt

Manche Verträge bieten mehr als 100, bisweilen 300 verschiedene Rechnungseinheiten (unités de compte) an. Theoretisch erlaubt dies eine optimale Streuung. In der Praxis wissen die meisten Anleger weder, wie sie diese auswählen, noch, wie sie sie bewerten sollen. Viele verlassen sich auf die Wertentwicklung der Vergangenheit oder auf standardisierte Empfehlungen, ohne das Risikoniveau, die besonderen Kosten oder die tatsächliche Liquidität der Anlagen zu durchschauen. Ein derart unstrukturiertes Angebot verwirrt mehr, als dass es nützt.

Eine überfrachtete Vertragsdokumentation

Die Informationsbroschüre eines Lebensversicherungsvertrags umfasst häufig mehr als 30 Seiten; hinzu kommen die Basisinformationsblätter (DIC, Documents d’Information Clé) für jede Rechnungseinheit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Gebührenanhänge … Der Inhalt ist gesetzlich vorgeschrieben, aber in einer schwer zugänglichen Fachsprache verfasst. Selbst die Tabellen, die den Rückkaufswert im Zeitverlauf veranschaulichen sollen, sind ohne finanzielle Vorbildung oft nicht lesbar. Das Ergebnis: Der Anleger unterzeichnet einen Vertrag, dessen tatsächliche Mechanismen er kaum durchschaut.

Unzureichend erläuterte Zusagen zur Vermögensverwaltung

Die gesteuerte oder profilgebundene Verwaltung wird angeboten, um die Vermögensaufteilung zu vereinfachen. Der Versicherer oder ein Partner bestimmt die Aufteilung anhand eines Risikoprofils, das mit dem Sparer festgelegt wird. Diesen Verwaltungsformen fehlt es jedoch häufig an Transparenz. Die Wertentwicklung wird selten nach Abzug sämtlicher Gebühren ausgewiesen, die Methodik wird kaum erläutert, und Änderungen der Aufteilung werden nur selten begründet. Der Kunde weiß nicht wirklich, wer entscheidet, wie rasch reagiert wird und nach welchen Kriterien.

Ein überbordendes Angebot, das sich kaum übertragen lässt

Der französische Lebensversicherungsmarkt ist einer der umfangreichsten in Europa. Diese Vielfalt mag beruhigend wirken, verdeckt aber erhebliche Qualitätsunterschiede zwischen den Verträgen – und vor allem eine selten angesprochene Starrheit: Ein Vertrag lässt sich nicht auf einen anderen Versicherer übertragen, ohne ihn aufzulösen, mit allen steuerlichen Folgen, die das nach sich zieht. Das wiegt umso schwerer, als die jüngeren Verträge oft deutlich vorteilhafter sind als die vor zehn oder fünfzehn Jahren abgeschlossenen.

Tausende von Verträgen – mit erheblichen Unterschieden

Nach Angaben der ACPR (französische Banken- und Versicherungsaufsicht) sollen rund 18 000 verschiedene Fassungen von Lebensversicherungsverträgen im Umlauf sein. Hinter dieser Aufblähung verbergen sich erhebliche Unterschiede bei den Kosten, beim Zugang zum Fondsangebot, bei den Zusatzleistungen und bei der Behandlung eines Rückkaufs. Zwei

Versicherte ein und desselben Versicherungskonzerns können so über sehr unterschiedliche Produkte mit ungleicher Wertentwicklung und ungleichen Rechten verfügen, ohne sich dessen bewusst zu sein.

Die fehlende Übertragbarkeit als Nachteil

Anders als andere Produkte wie der PEA (französischer Aktiensparplan) oder die PER (französische Altersvorsorgepläne) lässt sich eine Lebensversicherung nicht von einer Gesellschaft auf eine andere übertragen. Wenn Sie einen moderneren Vertrag mit geringeren Gebühren oder besser ausgewählten Anlageoptionen wünschen, müssen Sie den alten Vertrag kündigen, wodurch die für die Besteuerung maßgebliche Vertragsdauer von Neuem zu laufen beginnt. Die einzige Zwischenlösung: eine interne Umwandlung (transfert Fourgous), die manche Versicherer zulassen, die aber nicht alle Probleme löst.

Neue Verträge, oft mit höherer Verzinsung

Für die Versicherungsgesellschaften lohnt es sich, ihre neuen Verträge attraktiver zu gestalten: niedrigere Kosten, aufgestockte Renditen der Euro-Fonds, im ersten Jahr kostenlose Optionen … Ältere Verträge werden dagegen häufig vernachlässigt, mit geringeren Renditen und einem überholten Anlageangebot. So entsteht eine Ungleichbehandlung zwischen Versicherungsnehmern, die beim selben Unternehmen, nur zu unterschiedlichen Zeitpunkten, Kunden geworden sind.

Weitere wenig bekannte Nachteile

Manche Nachteile der Lebensversicherung betreffen weder die Gebühren noch die Wertentwicklung unmittelbar, sondern liegen in Risiken der Verwaltung, der Übertragung oder der Vertragsstruktur. Sie werden seltener angesprochen, können aber erhebliche Folgen haben, insbesondere im Todesfall oder im Rahmen eines PER (französischer Altersvorsorgeplan). Wenn Sie sie kennen, können Sie vorsorgen, Ihre Angehörigen informieren und verhindern, dass die angesparten Mittel in Vergessenheit geraten oder nicht die erhoffte Wirkung entfalten.

Übertragung: ein Vorteil, der bisweilen ins Leere läuft

Die Lebensversicherung ermöglicht eine Übertragung außerhalb des Nachlasses, mit einem Freibetrag von 152 500 € je Begünstigten (für vor dem 70. Lebensjahr eingezahlte Prämien). In der Praxis läuft dieser Steuervorteil jedoch häufig ins Leere, wenn der Ehegatte als Begünstigter eingesetzt ist, denn er ist ohnehin von der Erbschaftsteuer befreit (Artikel 796-0 ter des französischen Steuergesetzbuchs CGI). Dabei steht der Ehegatte in den meisten Standardverträgen an erster Stelle der Begünstigtenklausel. Die vermeintliche erbschaftsteuerliche Optimierung ist damit illusorisch, sofern die Klausel nicht grundlegend individuell ausgestaltet wird.

PER individuel: eine Lebensversicherung unter neuem Etikett

Nur wenige Sparer wissen es: Nahezu alle individuellen PER (französische Altersvorsorgepläne) sind rechtlich Lebensversicherungsverträge. Sie laufen damit über dieselben Versicherer, tragen dieselben Verwaltungsgebühren und speisen sich mitunter aus derselben Rückstellung für die Überschussbeteiligung (PPB). Wer also meint, sein Vermögen zu streuen, indem er einen PER bei demselben Institut wie seine Lebensversicherung abschließt, setzt seine Ersparnisse unbemerkt zweimal demselben institutionellen Risiko aus. Das kann die angestrebte Streuung beeinträchtigen.

Häufige Fragen

Bei einem Ausfall der Versicherungsgesellschaft sind Lebensversicherungsverträge über den Fonds de Garantie des Assurances de Personnes (FGAP, französischer Sicherungsfonds für Personenversicherungen) gedeckt, und zwar bis zu 70 000 € je versicherter Person und je Versicherer. Diese Obergrenze gilt für alle Verträge zusammen. Es ist daher sinnvoll, die Verträge auf mehrere Versicherer zu verteilen, um dieses Risiko zu begrenzen. Der Mechanismus kommt nur selten zum Tragen, bleibt aber ein Punkt, den man im Blick behalten sollte, insbesondere bei sehr alten Verträgen oder bei Verträgen, die bei angeschlagenen Gesellschaften abgeschlossen wurden.

Bei einem Teilrückkauf wendet die Finanzverwaltung die sogenannte Regel „au prorata“ an: Jede Entnahme gilt als anteilig aus Kapital und aus Erträgen zusammengesetzt, und zwar im Verhältnis der eingezahlten Beträge zu den bis dahin erzielten Gewinnen. Selbst wenn Sie also allein Kapital entnehmen möchten, wird ein Teil des Rückkaufs besteuert, sobald Wertzuwächse vorliegen. Diese Regel macht es schwierig, Entnahmen so fein zu steuern, dass keine Steuer ausgelöst wird.

Ja, es ist durchaus möglich – und häufig sogar ratsam –, mehrere Lebensversicherungsverträge zu halten. So lassen sich Versicherer, Verwaltungsformen, Anlageträger und Begünstigtenklauseln streuen. Jeder Vertrag baut seine eigene steuerliche Haltedauer auf. Zudem lassen sich die Rückkäufe je nach Zielsetzung, anwendbarer Besteuerung oder der auf dem jeweiligen Vertrag erzielten Wertentwicklung steuern.

Die seit 2016 geltende loi Sapin 2 erlaubt es dem französischen Staat, über den Haut Conseil de Stabilité Financière (Ausschuss für Finanzstabilität) Rückkäufe und Umschichtungen auf Lebensversicherungsverträgen vorübergehend auszusetzen, wenn die Finanzstabilität ernsthaft bedroht ist. Diese Sperre kann mehrere Monate dauern. Bislang wurde sie nie ausgelöst, sie bleibt aber ein latentes Risiko für die Liquidität des Vertrags im Fall einer Systemkrise.

Ja. Solange der Begünstigte seine Einsetzung nicht förmlich angenommen hat (durch einen unterzeichneten Nachtrag), kann der Versicherte die Begünstigungsklausel jederzeit und ohne Begründung frei ändern. Diese Flexibilität ist ein wesentlicher Vorzug der Lebensversicherung, setzt aber voraus, dass die Klauseln aktuell gehalten werden, um Fehler bei der Übertragung zu vermeiden (z. B. verstorbener Begünstigter, unklare oder unpassende Formulierung). Eine schlecht formulierte Klausel kann die erwarteten Vorteile bei der Nachlassregelung zunichtemachen.

Über die vorstehend genannten Nachteile hinaus sind schließlich diejenigen zu ergänzen, die französische Lebensversicherungen im Vergleich zu luxemburgischen Lebensversicherungen aufweisen.

Vergleichskriterien Französische Lebensversicherung Luxemburgische Lebensversicherung

Mindestanlage (Mindestbetrag bei Vertragsabschluss)

500 €

125 000 €

Anlagehorizont

✅ Entnahme jederzeit möglich, ohne den Vertrag auflösen zu müssen

✅ Entnahme jederzeit möglich, ohne den Vertrag auflösen zu müssen

Zulässige Anzahl an Verträgen

✅ Unbegrenzt

✅ Unbegrenzt

Kapitalisierender Anlagemantel

✅ Keine Besteuerung der Veräußerungsgewinne, solange kein Rückkauf (Entnahme) erfolgt

✅ Keine Besteuerung der Veräußerungsgewinne, solange kein Rückkauf erfolgt

Steuerfreibetrag nach 8 Jahren Laufzeit
(in Frankreich steuerlich ansässig)

✅ Jährlicher Freibetrag auf die Veräußerungsgewinne im Rahmen der Einkommensteuer:
– 4.600 € (Alleinstehende)
– 9.200 € (Paare)

✅ Jährlicher Freibetrag auf die Veräußerungsgewinne im Rahmen der Einkommensteuer:
– 4.600 € (Alleinstehende)
– 9.200 € (Paare)

Lebensversicherung und Erbfall: Steuerfreibetrag
(in Frankreich steuerlich ansässig)

✅ – 152.500 € je Begünstigten für Einzahlungen vor Vollendung des 70. Lebensjahres
– 30.500 €, aufgeteilt auf die Begünstigten, für Einzahlungen nach Vollendung des 70. Lebensjahres

✅ – 152.500 € je Begünstigten für Einzahlungen vor Vollendung des 70. Lebensjahres
– 30.500 €, aufgeteilt auf die Begünstigten, für Einzahlungen nach Vollendung des 70. Lebensjahres

Im Todesfall

❌ Auflösung des Vertrags (mit den zuvor genannten erbschaftsteuerlichen Vorteilen)

Damit der Vertrag über den Todesfall hinaus bestehen bleibt, ist ein contrat de capitalisation (Kapitalisierungsvertrag) oder ein Wertpapierdepot zu wählen

❌ Auflösung des Vertrags (mit den zuvor genannten erbschaftsteuerlichen Vorteilen)

Damit der Vertrag über den Todesfall hinaus bestehen bleibt, ist ein contrat de capitalisation (Kapitalisierungsvertrag) oder ein Wertpapierdepot zu wählen

Anlageuniversum

✅ Große Auswahl an Anlagen bei den besten Lebensversicherungen: Euro-Fonds, indirekte Immobilienanlagen (SCPI), Aktien, Anleihen, Private Equity

❌ Achtung: Die Auswahl ist je nach Versicherer begrenzt. Manche Verträge bieten beispielsweise überhaupt keine ETF (Indexfonds) an

✅ Nahezu unbegrenztes Anlageuniversum (Aufnahme ins Angebot auf Anfrage): So lassen sich die besten Anlagen ohne Einschränkungen anbieten

Mehrwährungsfähigkeit

❌ Non

✅ Ja, Wahl der Währung: US-Dollar, Euro, Schweizer Franken, Pfund Sterling usw.

Lombardkreditlinie

❌ Nein (nur Wertpapierkredite)

✅ Ja, ab 500.000 Euro

Loi Sapin 2

❌ In Frankreich kann der Staat Entnahmen aus französischen Lebensversicherungen einfrieren.

✅ In Luxemburg hat der französische Staat keinerlei Kontrolle über die Lebensversicherungen.

Garantieobergrenze

❌ Garantie im Insolvenzfall auf 70.000 € je Versicherer begrenzt

✅ Unbegrenzte Garantie dank des Sicherheitsdreiecks und des Superprivilegs (erstrangiger Gläubiger)

Kosten von Lebensversicherungsverträgen

❌ Variable Kosten, bei schlechten Verträgen oft sehr hoch. Die Wahl des Vertrags will gut überlegt sein!

✅ Kosten vergleichbar mit den besten französischen Verträgen

Im Ergebnis bleiben selbst dann, wenn man die luxemburgische Lebensversicherung als Referenzprodukt heranzieht, zahlreiche Nachteile bestehen; sie ist damit deutlich weniger vorteilhaft als Treuhandverträge.

Schließlich ist auch darauf hinzuweisen, dass die fiducie (französische Treuhand) es Mandanten, die dies wünschen oder benötigen, erlaubt, das Beste aus beiden Welten zu verbinden: Eine Lebensversicherung lässt sich in eine fiducie einbringen, sodass die Vorteile beider Instrumente zusammenkommen. Umgekehrt ist es nicht möglich, die Vorteile der fiducie innerhalb einer Lebensversicherung zu nutzen, da diese keine fiducie aufnehmen kann.

Häufige Fragen zur fiducie (französische Treuhand) und zur Lebensversicherung

Worin unterscheiden sich fiducie und Lebensversicherung?

Die Lebensversicherung ist ein Sparvertrag, der bei der Übertragung an die nächste Generation steuerlich begünstigt ist; die fiducie dagegen ist ein Zweckvermögen, das ein Treuhänder nach individuellen Vorgaben verwaltet. Die fiducie bietet mehr Gestaltungsspielraum in der Verwaltung und einen stärkeren Schutz, jedoch nicht die besondere Besteuerung der Lebensversicherung.

Lassen sich fiducie und Lebensversicherung kombinieren?

Ja, und häufig ergänzen sie einander. Die Todesfallleistung einer Lebensversicherung kann über eine entsprechend gefasste Bezugsrechtsklausel in eine fiducie fließen, damit ein Treuhänder sie verwaltet und einem schutzbedürftigen Begünstigten als Rente auszahlt.

Schützt die fiducie besser als eine Lebensversicherung?

Für die Verwaltung und den Schutz eines schutzbedürftigen Begünstigten: ja. Die fiducie erlaubt es, die Verwendung der Mittel genau festzulegen; eine Lebensversicherung allein leistet das nicht. Die Wahl hängt von den jeweiligen Vermögenszielen ab.

Welchen Vorzug bietet die luxemburgische Lebensversicherung?

Die luxemburgische Lebensversicherung bietet einen verstärkten Schutz (Superprivileg des Versicherungsnehmers), steuerliche Neutralität und große Anlagefreiheit. Das macht sie für große, international aufgestellte Vermögen attraktiv.

Wie wählt man zwischen beiden Instrumenten?

Das hängt von Ihren Zielen ab: steuerlich optimierte Vermögensnachfolge, Absicherung eines Angehörigen, internationale Verwaltung oder Sicherung von Vermögenswerten. Eine Vermögensanalyse zeigt, welche Kombination zu Ihrer Situation passt.

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