Wegzug: Besteuerung, Vermögen und steuerlicher Wohnsitz

Ein Wegzug ins Ausland ist weit mehr als ein Adresswechsel: Er bedeutet einen Wechsel der steuerlichen Ansässigkeit mit tiefgreifenden Folgen für Steuern, Vermögen und soziale Absicherung. Frühzeitig geplant und strukturiert, wird der Wegzug zu einem beherrschbaren Vorhaben; improvisiert, birgt er erhebliche Steuerrisiken. Harlington begleitet französische Staatsangehörige bei ihrer internationalen Mobilität – beim Wegzug ebenso wie bei der Rückkehr.
Was bedeutet ein Wegzug ins Ausland aus steuerlicher Sicht?
Steuerlich bedeutet der Wegzug die Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit außerhalb Frankreichs. Damit ändern sich die Besteuerungsregeln: Grundsätzlich entfällt die Besteuerung des gesamten Welteinkommens in Frankreich; besteuert werden dann nur noch Einkünfte aus französischen Quellen, vorbehaltlich der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen.
Die steuerliche Ansässigkeit lässt sich nicht einseitig erklären: Sie ergibt sich aus tatsächlichen Anknüpfungspunkten (Familienwohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, berufliche Tätigkeit, Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen). Ein unzureichend dokumentierter Wegzug kann von der Finanzverwaltung umqualifiziert werden, mit der Folge, dass die Besteuerung in Frankreich fortbesteht.
Welche steuerlichen Folgen hat ein Wegzug ins Ausland?
Der Wechsel der steuerlichen Ansässigkeit wirkt sich in mehrfacher Hinsicht aus: auf die Besteuerung der Einkünfte, auf die Behandlung des französischen Immobilienvermögens, auf die mögliche Anwendung der exit tax auf nicht realisierte Wertzuwächse sowie auf die Regeln für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die exit tax auf nicht realisierte Wertzuwächse
Steuerpflichtige mit bedeutenden Beteiligungen können beim Wegzug einer Besteuerung nicht realisierter Wertzuwächse unterliegen (exit tax). Es bestehen Mechanismen des Steueraufschubs, die jedoch genaue Erklärungspflichten voraussetzen, die vorausschauend zu erfüllen sind.
Das Schicksal des Immobilien- und Finanzvermögens
Einkünfte aus französischem Grundbesitz bleiben in Frankreich steuerpflichtig. Das Halten von Finanzanlagen, die Lebensversicherung und vermögensverwaltende Strukturen sind im Lichte des neuen Ansässigkeitsstaats und des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens zu überprüfen..
Wie bereiten Sie Ihren Wegzug ins Ausland sicher vor?
Ein gelungener Wegzug will von langer Hand vorbereitet sein: Prüfung der Vermögenssituation, Analyse des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Zuzugsstaat, sachgerechte Strukturierung der Vermögenshaltung sowie Aufbau einer belastbaren Dokumentation, die die tatsächliche Verlegung des Wohnsitzes belegt.
Unsere Kanzlei begleitet Sie dabei von der ersten Analyse bis zur Umsetzung und stützt sich auf unseren eigens dafür eingerichteten Fachbereich: Besuchen Sie unsere Seite Internationale Mobilität, auf der wir unsere Begleitung von Privatpersonen und Familien bei internationaler Mobilität im Einzelnen darstellen.
Lohnt sich ein Wegzug ins Ausland zur Steueroptimierung?
Ein Wegzug kann steuerlich entlastend wirken, ergibt aber nur dann Sinn, wenn ihm ein echtes Lebensprojekt zugrunde liegt und er sauber strukturiert ist. Zahlreiche Instrumente erlauben es, die eigene Steuerlast auch als in Frankreich ansässige Person legal zu optimieren: die fiducie (französische Treuhand), die Aufspaltung des Eigentums in Nießbrauch und bloßes Eigentum, die luxemburgische Lebensversicherung. Der Wegzug ist eine Option unter mehreren und nüchtern abzuwägen.
Vertiefend finden Sie hierzu unsere Analysen zur Vermögensverwaltung für Großvermögen sowie zu unseren Treuhandmandaten.
Häufige Fragen
Ab wann gelte ich als steuerlich nicht ansässig?
Sie werden steuerlich nicht ansässig, sobald Sie keines der Kriterien der französischen steuerlichen Ansässigkeit mehr erfüllen (Haushalt, gewöhnlicher Aufenthalt, Berufstätigkeit, Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen) und die Verlegung tatsächlich erfolgt und belegt ist. Der genaue Zeitpunkt hängt von Ihrer Situation und vom anwendbaren Abkommen ab.
Gilt die exit tax für alle, die Frankreich verlassen?
Nein. Die exit tax trifft in erster Linie Steuerpflichtige, die im Zeitpunkt ihres Wegzugs wesentliche Beteiligungen halten. Es gelten Schwellenwerte und Mechanismen des Zahlungsaufschubs; eine Prüfung des Einzelfalls ist erforderlich.
Kann ich meine französische Lebensversicherung bei einem Wegzug behalten?
Das ist möglich, doch kann sich die steuerliche Behandlung von Rückkäufen und der Übertragung im Todesfall je nach Ansässigkeitsstaat und Doppelbesteuerungsabkommen ändern. Eine Überprüfung des Vertrages und mitunter eine Umschichtung in eine luxemburgische Lebensversicherung sind zu erwägen.
Die persönliche und familiäre Dimension nicht vernachlässigen
Bisweilen getrieben von dem Wunsch, alles hinter sich zu lassen, übergehen manche Auswanderungswilligen allzu rasch die entscheidende Frage, die sie sich vor jeder Entscheidung stellen sollten: Werde ich mich dort wohlfühlen, wohin ich gehen möchte? Diese Frage ist alles andere als nebensächlich, sie ist vielmehr die erste Voraussetzung für eine gelungene Auswanderung.
Der Schutz des Vermögens
Ist die Frage nach dem Ort und der Lebensqualität beantwortet, muss man sich ernsthaft die Zeit nehmen, sein Vermögen von Grund auf neu zu ordnen. Die rechtlichen und steuerlichen Instrumente, die Sie in Ihrem Herkunftsland zu nutzen gewohnt waren, gibt es im Zielland meist nicht. Wer auswandern will, muss damit rechnen und darauf vorbereitet sein, die Art, wie er sein Vermögen hält, vollständig neu zu denken, um sie nicht nur an die neuen Anforderungen des Ziellands anzupassen, sondern auch, und das wird gern vergessen, an die Pflichten des Herkunftslands, das in aller Regel alles unternehmen wird, um Ihren Wegzug in Frage zu stellen, wenn es ihn für nicht hinreichend tatsächlich vollzogen oder für unzureichend belegt hält.
Fazit: Das Geheimnis eines gelungenen Wegzugs ins Ausland liegt in einer sorgfältig und frühzeitig geplanten Vorbereitung.
Häufige Fragen zum Wegzug ins Ausland und zur steuerlichen Ansässigkeit
Ändert ein Wegzug ins Ausland automatisch meine steuerliche Ansässigkeit?
Nein. Ein Wohnsitzwechsel allein genügt nicht: Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach genau bestimmten Kriterien (Familienwohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen), die in Artikel 4 B des CGI und in den Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt sind. Ein schlecht vorbereiteter Wegzug kann zu einer Doppelbesteuerung oder zum Fortbestehen der Steuerpflicht in Frankreich führen.
Was ist die exit tax (französische Wegzugsbesteuerung)?
Die exit tax besteuert die nicht realisierten Wertzuwächse auf Wertpapiere, wenn der steuerliche Wohnsitz aus Frankreich heraus verlegt wird und das Vermögen bestimmte Schwellenwerte überschreitet. Unter Voraussetzungen ist ein Zahlungsaufschub möglich, insbesondere beim Wegzug in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Wie lässt sich als Weggezogener eine Doppelbesteuerung vermeiden?
Die von Frankreich geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen bestimmen, welcher Staat welche Einkunftsart besteuern darf, und sehen Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vor (Anrechnungs- oder Freistellungsmethode). Eine Prüfung des einschlägigen Abkommens ist vor der Abreise unerlässlich.
Was geschieht nach dem Wegzug mit meinen Immobilien in Frankreich?
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Veräußerungsgewinne aus französischen Immobilien bleiben in Frankreich steuerpflichtig, auch bei Nichtansässigen. Wird die Immobilie über eine Gesellschaft gehalten, kann zudem die Steuer von 3 % auf Immobilien anfallen, sofern die Erklärungspflichten nicht eingehalten werden.
Sollte die Nachfolge vor dem Wegzug geregelt werden?
Ja. Die steuerliche Ansässigkeit im Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung bestimmt die anwendbaren Regeln (Artikel 750 ter des CGI) und kann zu einer hohen Steuerlast führen. Wer die Vermögensübertragung frühzeitig plant und das jeweilige Erbschaftsteuerabkommen prüft, umgeht die typischen Fallstricke für Nichtansässige.
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