Prozessführung
Nach Artikel 6.5.4 des Règlement Intérieur du Barreau de Paris (Berufsordnung der Rechtsanwaltskammer Paris) hat der als Treuhänder tätige Rechtsanwalt seine Treuhandtätigkeit von seinen sonstigen streitigen Tätigkeiten zu trennen und getrennt zu halten.
Die Kanzlei Harlington übt in Frankreich daher nur noch die Treuhandtätigkeit aus, unter Ausschluss jeder anderen streitigen Tätigkeit.
Gleichwohl können wir im Rahmen dieser Treuhandtätigkeit und aufgrund unserer Kenntnisse und Fähigkeiten auf diesem Gebiet streitige Mandate übernehmen, die Rechtsstreitigkeiten über fiducies (französische Treuhand) und/oder gegen fiducies betreffen.
Eine strikte Trennung der Tätigkeiten, um jeden Interessenkonflikt zu vermeiden.
Treuhandstreitigkeiten
Dank ihrer ausgewiesenen Beherrschung der treuhänderischen Praxis in den ihnen anvertrauten Mandaten und dank der zahlreichen Fortbildungen, die sie Jahr für Jahr für Rechtsanwälte, Notare, Richter, Vermögensplaner und sonstige Vermögensberater durchführen, werden die Anwälte der Kanzlei gelegentlich auch in Streitigkeiten über fiducies-sûretés (Sicherungstreuhand französischen Rechts) tätig, wenn die Verpflichtungen der Treugeber, der Begünstigten und/oder der Treuhänder nicht ordnungsgemäß eingehalten werden.
Auch im Umweltstrafrecht kann sich die fiducie (französische Treuhand) als wirksames Instrument erweisen, etwa bei Anordnungen zur Wiederherstellung von Flächen, die sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken, um Flora, Fauna und Biodiversität zurückzugewinnen. Nur ein Treuhänder kann dies über einen solchen Zeitraum unabhängig und unparteiisch gewährleisten und zugleich, sofern das Urteil es vorschreibt, dem Gericht über seine Tätigkeit Bericht erstatten.
Auch bei Erbstreitigkeiten wird die fiducie häufig von Erben angegriffen, die sich ihre Erträge und/oder ihr Kapital verschaffen wollen. Dieselbe Frage stellt sich bei einer Scheidung oder beim Auseinandergehen von Gesellschaftern, wenn eine fiducie im Spiel ist.
Schließlich kommt es im Insolvenzverfahren nicht selten vor, dass Gläubiger, die (zu spät) erkennen, wie wirkungsvoll die fiducie das Treuhandvermögen dem Zugriff der Gläubiger auf rechtmäßigem Wege entzieht, versuchen, sie in das Verfahren einzubeziehen, um an das Kapital zu gelangen – vergeblich.
Solche Angriffe scheitern zwar wegen der Widerstandsfähigkeit der fiducie regelmäßig; gleichwohl ist eine genaue Kenntnis der Materie gerade deshalb unerlässlich, damit dieser Schutz vollständig greift und seine ganze Wirkung entfaltet.
Streitigkeiten um den Protektor
Dass der Treuhänder haftbar gemacht wird, ist angesichts des ohnehin sehr strengen Rahmens dieses Instruments ausgesprochen selten; häufiger kommt es dagegen zu Streitigkeiten der Berechtigten gegen den tiers protecteur (Schutzperson), dem eine Pflichtverletzung vorgeworfen wird.
Derart technische Streitigkeiten verlangen sichere und vertiefte Kenntnisse nicht nur des Zivilrechts, sondern vor allem auch der Regeln, die für die fiducie (französische Treuhand) gelten, sowie des Finanz- und Rechnungswesens.
Internationale Treuhandstreitigkeiten
Der häufigste Fall: Ergeht eine ausländische Gerichtsentscheidung, die in Frankreich für vollstreckbar erklärt werden kann (Exequatur), wie muss der Treuhänder reagieren und welche Rechte kann er der ausländischen Entscheidung entgegenhalten? In einer globalisierten Wirtschaft, in der Vermögenswerte überall auf der Welt belegen sein können (US-Aktien, Investitionen in Afrika, Private Equity in Asien, Immobilien in Europa usw.), ist diese Frage entscheidend und stellt die fiducie (französische Treuhand) vor eine Vielzahl unterschiedlicher Konstellationen.
Ein Spezialist für internationale Streitigkeiten genügt dafür in der Regel nicht, wenn ihm die genaue Kenntnis der Funktionsweise der fiducie fehlt, zumal ausländische, insbesondere angelsächsische Gerichte häufig zu Unrecht in Analogie zum Trust argumentieren, von dem sich die fiducie mitunter erheblich unterscheidet.
Verwaltungsrechtliche Treuhandstreitigkeiten
Schließlich, und seltener, kann es vorkommen, dass die fiducie (französische Treuhand) im Mittelpunkt einer aufsichts- oder verwaltungsrechtlichen Frage gegenüber den unabhängigen Verwaltungsbehörden steht, namentlich beim feindlichen Beteiligungsaufbau an den Finanzmärkten. Das Verfahren ist selten streitig, meist einvernehmlich, und wird in der Regel dadurch erledigt, dass den Behörden ausführliche Erläuterungen und genaue Unterlagen übermittelt werden, um Zweifel und Unklarheiten auszuräumen.
In solchen Fällen werden wir vor allem hinzugezogen, um Stellungnahmen oder Rechtsgutachten zu erstellen, die den Beteiligten und der Verwaltung im Sinne eines konstruktiven Austauschs und einer konstruktiven Zusammenarbeit Klarheit verschaffen.
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